Beitragsordnung

Beitragsordnung des FSV Bentwisch

I. Grundlage

Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist die Satzung in der Fassung vom 26.11.2019

II. Solidaritätsprinzip   

Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder.
Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber den Mitgliedern erbringen.

III. Antragserfassung und Buchung der Mitgliedsbeiträge

  1. Für die Antragserfassung (Eintritt, Änderungen, Austritt) und Buchung, Kontrolle des Zahlungseinganges von Mitgliedsbeiträgen und der Aufnahmegebühr, versenden von Zahlungserinnerungen und Mahnungen ist der Leiter Mitgliederorganisation des Vorstandes verantwortlich.
  2. Die wiederkehrende Erhebung der Beiträge des Vereins wird quartalsweise am 1. Werktag des 2. Quartalsmonats vorgenommen. 
  3. Es wird das SEPA Zahlverfahren verwendet. Dazu sind die erforderlichen Angaben für das SEPA Zahlungsverfahren (IBAN und BIC) auszufüllen und das Lastschriftmandat zu erteilen.                                                                                          
  4. Bei Mitgliedern, die vor dem 01.04.2013 eingetreten sind, erfolgte die Errechnung der IBAN und BIC durch den Vorstand -  Mitgliederorganisation aus den vorhandenen Kontendaten. Lt. Beschluss der Mitgliederversammlung vom 20.08.2013 gilt die vorliegende Beitrittserklärung mit erteilter Abbuchungsermächtigung bei nicht erfolgtem Widerspruch gleichzeitig als SEPA-Lastschriftmandat.
  5. Als Mandatsreferenz gilt die Mitgliedsnummer mit einem davorgestellten Zusatz . Sie wird jedem neuen Mitglied im Begrüßungsschreiben mitgeteilt.
  6. Die SEPA-Gläubigeridentifikation des FSV Bentwisch e.V. lautet: DE37ZZZ00000288266

 

IV. Regelungen

  1. Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt für die Zukunft bis zum 31.12. des Folgejahres. Fasst die Mitgliederversammlung keinen neuen Beschluss, verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr. 
  2. Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 24.10.2023 wurde der monatliche Beitragssatz neu festgelegt.
    • Mitglieder der Wettkampfbereiche (20 Euro/Monat u.a. Fußball, Boxen und RSG)
    • alle anderen Mitglieder der übrigen Bereiche 15 Euro/Monat
    • zeitweilig ruhende Mitgliedschaft auf Antrag 0 Euro/ Monat (z.B. längere Erkrankung, Abwesenheit vom Wohnort für mindestens 1 Quartal)
  • Passive Mitglieder mit Stimmberechtigung 5 Euro/Monat (ohne Funktion und sportliche Betätigung, ohne Anspruch auf Zuwendungen des Vereins)
  • Weitere Geschwisterkinder zu a) bis zum 18.LJ 9 Euro/Monat (im Folgejahr nach dem 18.Geburtstag eines der Geschwisterkinder gilt a.) Gilt auch für Bezieher von Teilhabeleistungen                 
  • Die Aufnahmegebühr für alle Mitglieder beträgt 10 Euro und ist einmalig bei Ersteintritt zu entrichten. Nach zeitweiliger Unterbrechung der Mitgliedschaft aus den verschiedensten Gründen, wird die Aufnahmegebühr nicht erneut erhoben. 
  1. Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich dem Vorstand/ Mitgliederorganisation mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen.
  2. Der Vereinseintritt ist im Verlaufe des Jahres zu jedem Ersten eines Monats möglich.
  3. Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende des Quartals möglich und muss dem Vorstand/Mitgliederorganisation, gemäß §4(6) der Satzung, bis zum letzten Arbeitstag des jeweiligen Quartals schriftlich vorliegen. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich die Pflicht zur Beitragszahlung um ein weiteres Quartal.
  4. Beitragsüberweisungen an den Verein sind unter Angabe der Mitgliedsnummer auf das Beitragskonto des Vereins zu zahlen. Die Bankverbindung lautet: IBAN: DE45 1406 1308 0002 1257 90 BIC: GENODEF1GUE
  5. Alle Vereinsbeiträge sind quartalsweise zu den unter III/2 genannten Terminen des laufenden Jahres fällig. (gültig für Lastschrift, Überweiser und Barzahler)
  6. War die Buchung des Beitrages per Lastschrift nicht möglich (z.B. durch nicht mitgeteilte Kontenänderung), wird durch die Bank eine Rückbuchungsgebühr von 3,- Euro vom FSV Bentwisch erhoben. Das betreffende Mitglied ist in diesem Fall verpflichtet, den ausstehenden Beitrag inklusive Rückbuchungsgebühr an den FSV Bentwisch kurzfristig zu überweisen (siehe 7.).  
  7. Kommt das Mitglied seinen Beitragspflichten über einen Zeitraum von 6 Monaten nicht nach, können vom Vorstand Sanktionen nach §4(7) und §5(3) bei der Mitgliederversammlung beantragt werden. Diese Regelung findet keine Anwendung für Fördermitglieder.

 
 
Vorsitzender:    gez. Michael Lau                                     Bentwisch, den 25.10.23

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