Mitgliederversammlung
Information des Vorstandes
Mitgliederversammlung am 24.10.2023
Auf Beschluss des Vorstandes laden wir hiermit alle FSV- Mitglieder zur
ordentlicher Mitgliederversammlung
ein.
Die Versammlung findet am 24.10.2023 um 18.30 Uhr im Sportlertreff statt.
Tagesordnung:
- Entgegennahme der Berichte des Vorstandes
- Entgegennahme des Berichtes der Schatzmeisterin
- Entlastung des Vorstandes, des Schieds- und Beschwerdeausschusses und des Revisionsausschusses
- Anträge auf Satzungsänderungen und deren Beschluss (Anhang)
- Vorstellung und Wahl der Kandidaten für den neuen Vorstand und die Ausschüsse
- Änderung der Beitragsordnung
- Sonstiges
Anträge auf Satzungsänderungen, Kanditen Vorschläge und Eigenkandidaturen bei Wahlen zu den Organen des Vereins müssen lt. Satzung § 7 (7) vier Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstandsvorsitzenden eingegangen sein.
Michael Lau Bentwisch, den 31.08.2023
Amt. Vorsitzender
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Vorgesehene Satzungsänderungen:
§ 4 Mitgliedschaft Der Verein besteht aus:
c. Ehrenmitgliedern.
Satzung zu beantragen. Über die Aufnahme von
½ Jahresbeitrag
Vereins
Die endgültige Entscheidung erfolgt mit einer schriftlichen
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§ 4 Mitgliedschaft Soll zukünftig lauten: Der Verein besteht aus: 1. den erwachsenen Mitgliedern:
1. Die Mitgliedschaft erlischt durch
§4 Punkt 6 bleibt unverändert soll zukünftig lauten: |
§ 9 Der Vorstand
Leiter Mitgliedsorganisation, dem Leiter für Ordnung und
seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei
BGB).
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§ 9 Der Vorstand soll zukünftig lauten: 1. „Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden, dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden, dem 2. stellvertretenen Vorsitzenden, dem Schatzmeister sowie bis zu 8 Beisitzern. Diese übernehmen bestimmte für die Vereinsarbeit notwendige Funktionen (z.B. Mitgliedsorganisation, Ordnung und Sicherheit, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, Fußball-, Breitensport). Die zu besetzenden Funktionen werden auf Vorschlag des Vorstandes vor der Wahl durch die Mitgliederversammlung mit einfacher der Anwesenden beschlossen.“
soll zukünftig lauten:
soll zukünftig lauten:
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§ 11 Schieds- und Beschwerdeausschuss Der Schieds- und Beschwerdeausschuß besteht aus bis zu drei erwachsenen Mitgliedern, die nicht dem Vorstand angehören dürfen. Er wird jeweils für zwei Jahre gewählt. Er ist verpflichtet, Beschwerden von den Mitgliedern entgegenzunehmen, diese zu prüfen und Entscheidungen darüber zu treffen. Darüber hinaus ist der Schieds- und Beschwerdeausschuß für Entscheidungen, die ihm durch diese Satzung und durch Ordnungen zugewiesen sind oder werden sowie für folgende Entscheidungen zuständig:
Verein bzw. dessen Organmitgliedern über
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§ 11 Schieds- und Beschwerdeausschuss soll zukünftig lauten: Der Schieds- und Beschwerdeausschuß besteht aus bis zu drei erwachsenen Mitgliedern, die nicht dem Vorstand angehören dürfen. Er wird jeweils für vier Jahre gewählt. Er ist verpflichtet, Beschwerden von den Mitgliedern entgegenzunehmen, diese zu prüfen und Entscheidungen darüber zu treffen. Darüber hinaus ist der Schieds- und Beschwerdeausschuß für Entscheidungen, die ihm durch diese Satzung und durch Ordnungen zugewiesen sind oder werden sowie für folgende Entscheidungen zuständig:
Verein bzw. dessen Organmitgliedern über
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derzeitig | zukünftig | |
§ 12 Revisionsausschuß Der Revisionsausschuß besteht aus bis zu drei Kassenprüfern. Er wird jeweils für zwei Jahre gewählt. Er ist verpflichtet, die Kassen und die Wirtschaftsführung des Vereins mindestens jährlich zu überprüfen. Weiterhin kann er jederzeit unangemeldete Prüfungen vornehmen. Beanstandungen dabei sind sofort dem Vorstand mitzuteilen. Beanstandungen, die vom Vorstand nicht aufgeklärt werden können, sind vom Revisionsausschuß unverzüglich der Mitgliederversammlung mitzuteilen. |
§ 12 Revisionsausschuß soll zukünftig lauten: Der Revisionsausschuß besteht aus bis zu drei Kassenprüfern. Er wird jeweils für vier Jahre gewählt. Er ist verpflichtet, die Kassen und die Wirtschaftsführung des Vereins mindestens jährlich zu überprüfen. Weiterhin kann er jederzeit unangemeldete Prüfungen vornehmen. Beanstandungen dabei sind sofort dem Vorstand mitzuteilen. Beanstandungen, die vom Vorstand nicht aufgeklärt werden können, sind vom Revisionsausschuß unverzüglich der Mitgliederversammlung mitzuteilen |
Zu Punkt 9 Beisitzer:
- Schriftführer/Stellvertreter Mitgliederverwaltung
- Mitgliederverwalter
- Stellvertreter Schatzmeister
- Schiedsrichterobmann
- Abteilungsleiter Breitensport
- Abteilungsleiter Jugendfußball
- Abteilungsleiter Fußball Herrenbereich
- Medialer Berater